Vertragsprüfung beim Immobilienkauf

(Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf, Kauf vom Bauträger)


Wollen Sie als Käufer oder Verkäufer den Kaufvertrag Ihrer Immobilie durch einen Anwalt rechtlich prüfen lassen oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie, sind wir die richtigen Ansprechpartner.


Wir prüfen schnell und zu moderaten Konditionen den notariellen Kaufvertragsentwurf (häufig auch bezeichnet als Vorvertrag) für Ihren Immobilienkauf oder Immobilienverkauf (Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf oder Bauträgervertrag) in allen Bundesländern. Ebenso prüfen wir Kaufverträge über den Erwerb von Mietshäusern bzw. Zinshäusern mit den dazugehörigen Mietverträgen.

Während der Prüfung fertigen wir für Sie Erläuterungen in Form von Kommentaren, die wir jeweils an den betreffenden Stellen eines Vertragsentwurfes anbringen. Dies gilt sowohl für eher allgemeine Erläuterungen zum Vertragsentwurf als auch zu im Einzelfall etwa von uns festgestellten Risiken. Anders als von manchen anderen Anbietern von Vertragsprüfungen erhalten Sie nicht lediglich allgemeine Hinweise sondern ggfs. von uns empfohlene Änderungen am jeweiligen Vertragstext sogleich in Form konkreter Formulierungen.

Zusätzlich zur Übersendung von Anmerkungen per E-Mail bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Vertragsprüfung - im Gegensatz zu manchen anderen Anbietern von Vertragsprüfungen - auch die Möglichkeit, sich unsere Anmerkungen und Änderungsvorschläge erläutern und Ihre Fragen zum Kaufvertrag und seiner Abwicklung durch einen Anwalt telefonisch beantworten zu lassen. Sie erhalten so neben der Vertragsprüfung eine ergänzende individuelle telefonische anwaltliche Beratung zu Ihrem Kaufvertragsentwurf und allen hierzu von Ihnen gestellten Fragen.

Wie andere Käufer und Verkäufer von Immobilien unsere Vertragsprüfung und Beratung beurteilen und bewerten, können Sie hier deren Erfahrungsberichten unter Bewertungen entnehmen.


Zum Seitenanfang - Übersicht -

Zum Seitenende - Übersicht nur zum Immobilienrecht


So gehts - Ablauf der Vertragsprüfung:

Kostenlose Kostenschätzung (Kostenvoranschlag)

Übersenden Sie uns einfach den Kaufvertrag für Ihre Immobilie (Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung), bzw. den Ihnen vorliegenden notariellen Vertragsentwurf für Sie völlig unverbindlich entweder als Word-Dokument oder PDF-Datei per E-Mail (mail@rechtsanwalt-rossbach.de) oder schicken Sie uns den Vertragsentwurf per Telefax (040 - 34 54 88). Teilen Sie uns dabei bitte gleichzeitig auch Ihren Namen und Ihre Anschrift mit, damit wir Ihnen kostenlos eine Vergütungsvereinbarung übersenden können. Nennen Sie uns möglichst dabei auch sogleich eine Rufnummer, unter der wir Sie tagsüber erreichen können, damit wir etwaige Vorfragen kurzfristig mit Ihnen klären und uns später im Fall einer von Ihnen beauftragten Prüfung Ihres Kaufvertrages bei Bedarf schnell mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Wir teilen Ihnen Ihnen dann kurzfristig mit, welche Kosten Ihnen im Falle Ihrer Auftragserteilung für die Prüfung des Vertragsentwurfs entstehen und übersenden Ihnen für Sie völlig unverbindlich und kostenlos per E-Mail eine Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage des für die rechtliche Prüfung anfallenden Zeitaufwandes, die Sie uns im Falle einer von Ihnen gewünschten Auftragserteilung unterzeichnet per E-Mail zurücksenden können.


Auftrag zur Vertragsprüfung / Ablauf

Erst nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, indem Sie uns per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg die von Ihnen unterzeichnete Vergütungsvereinbarung nebst erbetener Unterlagen zurückgesandt und wir Sie entsprechend den gesetzlichen Vorgaben identifiziert haben, beginnen wir mit der kostenpflichtigen Prüfung Ihres Vertrages auf der Basis der Ihnen zuvor übermittelten Kostenschätzung. Da Verbraucher nach dem Gesetz berechtigt sind, den Auftrag bzw. Vertrag uns gegenüber innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, warten wir die Widerrufsfrist ab, bevor wir mit der Prüfung beginnen. Sofern Sie wünschen sollten, dass wir ungeachtet der Widerrufsfrist den Vertrag sofort prüfen, benötigen wir ergänzend eine entsprechende von Ihnen unterzeichnete Aufforderung auf der Ihnen parallel übermittelten Widerrufsbelehrung.

Die ebenso wie den Notaren auch uns gesetzlich zwingend vorgeschriebene Identifizierung Ihrer Person für alle in Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen stehenden Vertragsprüfungen und rechtlichen Beratungen bieten wir Ihnen durch Vorlage Ihrer Ausweisdokumente vor Ort in unserer Kanzlei oder (auf unsere Kosten) bei einem Postamt Ihrer Wahl oder (auf unsere Kosten) ganz bequem bei Ihnen zuhause Online per Videoapp durch das Videoident-Verfahren der Deutschen Post AG an. Ebenso geht es über das neue eID-Verfahren der Deutschen Post AG mittels der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. So bleiben Ihnen (und uns) spätere Unannehmlichkeiten und Nachforschungen von vornherein erspart.

Bei der Vertragsprüfung fertigen wir während der Prüfung Anmerkungen zu den uns wichtig oder kritisch erscheinenden Punkten oder Klauseln des Kaufvertrages und unterbreiten Ihnen ggfs. sogleich Änderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge, die wir Ihnen als Grundlage für die von uns ergänzend angebotene gemeinsame telefonische Besprechung des Kaufvertrages und als spätere "Gedächtnisstütze" per E-Mail übermitteln.

Sie erhalten den geprüften Vertragsentwurf zeitnah mit unseren Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen per E-Mail zurück.


Zum Seitenanfang - Übersicht -

Zum Seitenende - Übersicht nur zum Immobilienrecht


RA Rossbach ist Mitglied der ARGE Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.


Wir prüfen Ihren Kaufvertrag (ob Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf oder Kauf vom Bauträger)


Wenn irgend möglich sollten Sie Ihren Kaufvertrag vor der notariellen Beurkundung des Vertrages prüfen lassen. Nach der notariellen Beurkundung sind Sie in der Regel an den Vertrag gebunden und für Änderungen am Vertrag ist es fast immer zu spät. Daher lassen Sie die Vertragsprüfung besser vor der notariellen Beurkundung des Vertrages durchführen und sich zu dem beabsichtigten Kaufvertrag einer Immobilie vorher eingehend beraten.

Bei dem Erwerb noch genutzter bzw. noch bewohnter Immobilien (also sowohl vermieteter Wohnungen oder Häuser als auch vom Verkäufer selbst noch bewohnter Immobilien) ist die Vertragsprüfung besonders sinnvoll und wird von unseren Auftraggebern als sehr hilfreich und wertvoll empfunden. Insbesondere die im Kaufvertrag vorgesehenen Vereinbarungen zur Räumung und Übergabe einer Immobilie parallel zur Kaufpreiszahlung bedürfen bei der Prüfung besonderer Beachtung.

Dies gilt auch für den Erwerb sehr hoch belasteter Immobilien.


Dem Verkäufer einer Immobilie sind oft die für ihn bestehenden besonderen Risiken bestimmter Vertragsfassungen und Vertragskonstellationen nicht hinreichend klar. Auch für den Verkäufer einer Immobilie zahlt es sich daher in der Regel aus, den Immobilienkaufvertrag vorher durch uns prüfen zu lassen.


Unsere Vertragsprüfung bei einem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf beschränkt sich nicht auf den Hamburger Bereich. Wir prüfen regelmässig sowohl für Verkäufer als auch für Käufer Kaufverträge über Immobilien in Berlin, München, Frankfurt, Köln, Dortmund, Dresden und diversen weiteren Städten und Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.


Zum Seitenanfang - Übersicht -

Zum Seitenende - Übersicht nur zum Immobilienrecht


Kosten

Unabhängig von dem Kaufpreis und Wert der Immobilie und damit vom (in der Regel hohen) Gegenstandswert des Immobilienkaufvertrages berechnen wir für die Prüfung des Kaufvertrags Ihrer Immobilie nur den dabei anfallenden Zeitaufwand auf der Basis eines anteiligen Stundenhonorars.

Die Kosten für die Vertragsprüfung und Ihre Rechtsberatung bei einem Immobilienkauf (sei es Hauskauf, Wohnungskauf, Grundstückskauf oder Kauf vom Bauträger) fallen dadurch in der Regel deutlich niedriger aus als die vom Wert der Immobilie bzw. dem Kaufpreis abhängigen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Der Zeitaufwand für die Durchsicht und Prüfung eines üblichen Kaufvertrages über eine Bestandsimmobilie, also ein bereits errichtetes Einfamilienhaus oder eine fertiggestellte Eigentumswohnung (ca. 7 - 8 Seiten), beträgt bei uns in der Regel nur ca. 35 - 40 Minuten. Die Prüfung von Kaufverträgen über größere Objekte, wie z.B. Zinshäuser oder von einem Bauträgervertrag über eine erst noch zu errichtende Immobilie erfordert schon aufgrund des größeren Umfanges derartiger Verträge in der Regel mehr Bearbeitungszeit.

Übersenden Sie uns einfach unverbindlich Ihren Vertragsentwurf per E-Mail - wir unterbreiten Ihnen dann ein Angebot über die für die Prüfung des Vertrages anfallenden Kosten.


Nach der zeitnah durchgeführten Prüfung des Kaufvertrages Ihrer Immobilie besprechen wir je nach Entfernung und Wunsch entweder telefonisch oder auch vor Ort in unserer Kanzlei mit Ihnen das Ergebnis der Vertragsprüfung und die aus unserer Sicht gegebenenfalls vorzunehmenden Änderungen. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen den Vertrag in allen bedeutsamen Punkten durch und beantworten Ihre Fragen zum Vertrag, zu Ihrem Immobilienkauf und zur Vertragsabwicklung. Dies kann für Sie bequem von Ihrem Büro oder zu Hause aus am Telefon geschehen.


Zum Seitenanfang - Übersicht -

Zum Seitenende - Übersicht nur zum Immobilienrecht


Vertragsprüfung bei vermieteten Immobilien

Sollten Sie vorhaben, eine vermietete Immobilie zu erwerben, sei es eine vermietete Eigentumswohnung, ein vermietetes Einfamilienhaus oder auch ein Mehrfamilienhaus (Zinshaus) oder Gewerbeobjekt, prüfen wir auf Wunsch neben dem Kaufvertrag auch die zu dem Objekt gehörenden Mietverträge. Gemäß § 566 BGB tritt der Erwerber von Wohnraum im Falle der Veräußerung anstelle des bisherigen Vermieters (Verkäufers) in ein bestehendes Mietverhältnis ein (Kauf bricht nicht Miete). Nach § 578 BGB gilt diese Vorschrift auch für den Erwerber von Grundstücken oder Gewerberäumen. So können Sie sich auf Grund unserer Vertragsprüfung bereits vor dem rechtswirksamen Kauf Ihrer Immobilie umfassend über etwaige Nachteile und Risiken der bei einem Erwerb auf Sie automatisch gesetzlich übergehenden Mietverträge informieren.


Wenn Sie uns den vorliegenden Mietvertrag bzw. alle bestehenden Mietverträge eines Objekts mit allen dazugehörigen Nachtragsvereinbarungen übersenden, prüfen wir ergänzend, ob die mietvertragliche Situation des Objekts den von Ihnen angegebenen Vorstellungen und Planungen in Hinblick auf die spätere Verwendung der zu kaufenden Immobilie entspricht (z.B. Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung bei später beabsichtigter Selbstnutzung von Wohnraum, Dauer und Kündigungsmöglichkeiten bei Gewerbemietverhältnissen, Möglichkeiten der Mietanpassung etc.). Den für derartige Vertragsprüfungen zusätzlich anfallenden Zeitaufwand nennen wir Ihnen im Einzelfall gern auf Anfrage.


Nähere Informationen zum Immobilienkauf und Tipps zum Hauskauf und Kaufvertrag über ein Haus finden Sie in unseren Tipps zum Hauskauf und Grundstückskauf und zum Wohnungskauf und Kaufvertrag über eine Wohnung bzw. Wohnungseigentum in unseren Tipps zum Wohnungskauf


Beratung beim Immobilienkauf

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf und zu seiner Abwicklung?

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen beim Immobilienkauf sowie bei auftretenden Problemen, die mit einem Immobilienkauf in Zusammenhang stehen.


In dringenden Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Immobilienkauf bzw. zum Wohnungskauf, Hauskauf oder Grundstückskauf ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung durch den Anwalt über unsere 0900-Hotline möglich.

Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an ! Tel.: 040 - 555 99 999


Zum Seitenanfang - Übersicht -