Tel. 040 - 555 99 999 Fax: 040 - 34 54 88
Inkasso
Suchen Sie einen Anwalt für Ihr Inkasso?
Selbstverständlich können Sie von einem Firmenanwalt erwarten, dass dieser das Inkasso- und Mahnwesen Ihres Unternehmens durchführt bzw. nach Ihren Vorstellungen unterstützt.
Von der einfachen Mahnung über den gerichtlichen Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung. Wir sorgen dafür, dass Sie die Forderungen gegen die Schuldner Ihres Unternehmens auch durchsetzen.
Übersenden Sie uns einfach in Kopie den Ihrem Mahnvorgang zugrunde liegenden Auftrag, die Bestellung oder den Vertrag sowie die Rechnung und etwaige Mahnungen. Wir kümmern uns um den Rest.
Soweit Ihr Schuldner mit seiner Leistung bereits in Verzug geraten ist, machen wir natürlich auch die angefallenen Verzugszinsen sowie die Kosten unserer Einschaltung als Verzugsschaden geltend.
Ihr Forderungseinzug wird von speziell geschulten Fachkräften durchgeführt. Jede Maßnahme wird dabei durch einen Rechtsanwalt überprüft.
Mahnbescheid
Sollte Ihr Schuldner trotz unserer Aufforderung innerhalb der ihm gesetzten letzten Frist keine Zahlung leisten, treiben wir Ihre Forderung im Wege des gerichtlichen Mahnbescheides ein. Wir leiten alle erforderlichen Schritte ein und begleiten das gerichtliche Mahnverfahren bis zu seinem Abschluss.
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Vollstreckung
Im Anschluss daran besorgen wir die Beitreibung Ihrer Forderung unter Einschluss der aufgelaufenen Zinsen, Kosten und Auslagen im Wege der Zwangsvollstreckung.
Information
Es versteht sich von selbst, dass wir Sie dabei über alle Schritte von Anfang an zeitnah informieren. Über alle versandten und eingegangenen Schreiben, Anträge und Maßnahmen werden Sie jeweils durch die Übermittlung entsprechender Abschriften unterrichtet.
So sind Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Mandats informiert.
Auch wenn Sie im Vorwege eine schnelle telefonische Rechtsberatung wünschen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Über unsere 0900-Hotline bieten wir für alle, die es besonders eilig haben, die sofortige telefonische Rechtsberatung an.
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