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Immobilienkauf
Wenn Sie Fragen zum Kauf einer Immobilie haben oder den Vertrag für Ihren Immobilienkauf, Hauskauf, Grundstückskauf oder Wohnungskauf bzw. den Kauf Ihrer Eigentumswohnung und die beabsichtigte Abwicklung des Kaufvertrages durch einen Anwalt prüfen lassen wollen, sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf?
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen beim Immobilienkauf sowie bei auftretenden Problemen, die mit einem Immobilienkauf in Zusammenhang stehen.
Vertragsprüfung für Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf
Möchten Sie als Käufer oder Verkäufer einer Immobilie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie, Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück vor der notariellen Beurkundung rechtlich prüfen lassen?
Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!
Übersenden Sie uns einfach Ihren Immobilienkaufvertrag, den Kaufvertrag für Ihre Eigentumswohnung, Ihr Haus oder Ihr Grundstück.
Wir prüfen dann im Vorwege den Vertrag für Ihren Immobilienkauf, Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf, zeitnah und zu moderaten Konditionen.
Wenn irgend möglich sollten Sie Ihren Kaufvertrag vor der notariellen Beurkundung des Vertrages prüfen lassen. Nach der notariellen Beurkundung sind Sie in der Regel an den Vertrag gebunden und für Änderungen ist es fast immer zu spät.
Rufen Sie uns gern an ! Tel.: 040 - 555 99 999
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Den Kaufvertrag für Ihre Immobilie (einerlei ob Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung) können Sie uns zur Prüfung als Entwurf entweder vorab per E-Mail (an: mail(at)rechtsanwalt-rossbach.de - statt (at) bitte ein @ einsetzen!), per Telefax oder in Kopie auf dem Postweg übersenden. Teilen Sie uns dabei bitte auch Ihren Namen und Ihre Anschrift nebst Telefonnummer mit.
Wir übermitteln Ihnen dann schnell und unkompliziert per E-Mail eine Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage des für die rechtliche Prüfung anfallenden Zeitaufwandes, die Sie uns unterzeichnet per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg zurücksenden können. Anschließend können wir zeitnah mit der Prüfung Ihres Vertrages beginnen.
Unsere Vertragsprüfung bei einem beabsichtigten Immobilienkauf beschränkt sich nicht auf den Hamburger Bereich. Wir prüfen regelmässig Kaufverträge über Immobilien aus Berlin, München, Frankfurt, Dresden und diversen weiteren Städten und Gemeinden in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.
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Unabhängig vom Kaufpreis und Wert der Immobilie und damit vom Gegenstandswert des Immobilienkaufvertrages berechnen wir für die Prüfung des Kaufvertrages Ihrer Immobilie nur den dabei anfallenden Zeitaufwand auf der Basis eines anteiligen Stundenhonorars.
Die Kosten für die Vertragsprüfung und Ihre Rechtsberatung bei einem Immobilienkauf (sei es Hauskauf, Wohnungskauf oder Grundstückskauf) fallen dadurch in der Regel deutlich niedriger aus als die vom Wert der Immobilie bzw. dem Kaufpreis abhängigen gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Der Zeitaufwand für die Durchsicht und Prüfung eines üblichen Kaufvertrages über ein bereits errichtetes Einfamilienhaus oder eine fertiggestellte Eigentumswohnung (ca. 8 - 15 Seiten) beträgt bei uns in der Regel nur ca. 25 bis 30 Minuten.
Gleich nachdem wir Ihren Kaufvertrag geprüft haben besprechen wir je nach Wunsch und Entfernung entweder telefonisch oder gern auch vor Ort in unserer Kanzlei mit Ihnen das Ergebnis der rechtlichen Prüfung. Wir gehen gemeinsam mit Ihnen den Vertrag durch und beantworten alle für Sie wichtigen Fragen zu Ihrem Immobilienkauf und zur Vertragsabwicklung. Dies kann für Sie bequem von zu Hause aus oder Ihrem Büro am Telefon geschehen.
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Vertragsprüfung bei vermieteten Immobilien
Sollten Sie beabsichtigen, eine bereits vermietete Immobilie zu erwerben, sei es eine vermietete Eigentumswohnung, ein vermietetes Einfamilienhaus oder auch ein Mehrfamilienhaus (Zinshaus) oder Gewerbeobjekt, prüfen wir auf Wunsch neben dem Immobilienkaufvertrag auch die zu dem Objekt gehörigen Mietverträge. Gemäß § 566 BGB tritt der Erwerber von Wohnraum im Falle der Veräußerung anstelle des bisherigen Vermieters (Verkäufers) in ein bestehendes Mietverhältnis ein (Kauf bricht nicht Miete). Nach § 578 BGB gilt diese Vorschrift auch für den Erwerber von Grundstücken oder Gewerberäumen. So sind Sie bereits vor dem rechtswirksamen Kauf Ihrer Immobilie umfassend über etwaige Nachteile und Risiken der bei einem Erwerb auf Sie übergehenden Mietverträge informiert.
Wenn Sie uns den bestehenden Mietvertrag bzw.die bestehenden Mietverträge eines Objekts mit allen dazugehörigen Nachtragsvereinbarungen übersenden, prüfen wir ergänzend, ob die mietvertragliche Situation des Objekts den von Ihnen angegebenen Vorstellungen und Planungen in Hinblick auf die spätere Verwendung der zu kaufenden Immobilie entspricht (z.B. Möglichkeit der Eigenbedarfskündigung bei später beabsichtigter Selbstnutzung von Wohnraum, Dauer und Kündigungsmöglichkeiten bei Gewerbemietverhältnissen, Möglichkeiten der Mietanpassung etc.). Den für derartige Prüfungen zusätzlich anfallenden Zeitaufwand nennen wir Ihnen im Einzelfall gern auf Anfrage.
Weitere Informationen zum Immobilienkauf und Tipps zum Hauskauf und Kaufvertrag über ein Haus finden Sie in unseren Tipps zum Hauskauf und Grundstückskauf und zum Wohnungskauf und Kaufvertrag über eine Wohnung in unseren Tipps zum Wohnungskauf
In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Immobilienkauf bzw. zum Wohnungskauf, Hauskauf oder Grundstückskauf ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung durch den Anwalt über unsere 0900-Hotline möglich.
Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an ! Tel.: 040 - 555 99 999
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