Tel. 040 - 555 99 999 Fax: 040 - 34 54 88
Anwalt für Immobilienrecht
Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrages und beantworten Ihre Fragen zum Immobilienrecht und Grundstücksrecht.
Wir prüfen für Sie den Entwurf Ihres Kaufvertrages über den Erwerb eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes zu moderaten Konditionen. Den Vertragsentwurf können Sie uns vorab per E-Mail oder in Kopie auf dem Postweg übersenden.
Nach der Vertragsprüfung besprechen wir je nach Wunsch und Entfernung mit Ihnen telefonisch oder vor Ort in unserer Kanzlei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und beantworten alle für Sie wichtigen Fragen zu Ihrem Immobilienkauf.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Vertragsprüfung beim Immobilienkauf.
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Wir klären im Vorwege, dass alle für Sie wichtigen Punkte auch in dem Grundstückskaufvertrag geregelt werden, bevor der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet wird. |
In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Immobilienrecht, wie etwa zum beabsichtigten Erwerb einer Immobilie, ist selbstverständlich auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline möglich.
Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an ! Tel.: 040 - 555 99 999
Tipps und Informationen zum Kauf eines Hauses oder Grundstückes finden Sie unter Hauskauf und Grundstückskauf
Tipps und Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung finden Sie unter Wohnungskauf
Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung wir Sie beratend unterstützen oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Lassen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig durch einen im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt prüfen.
Sprechen Sie uns an! Tel.: 040 - 555 99 999
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Zusagen und Zusicherungen des Verkäufers einer Immobilie sollten ebenso klar und eindeutig in einem Immobilienkaufvertrag geregelt - dort also ausdrücklich erwähnt - sein, wie beiden Seiten bekannte Fehler und Mängel eines Grundstückes oder Gebäudes oder ein vereinbarter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung.
Auch sollten Sie als Käufer einer Immobilie sich vor der Beurkundung des Kaufvertrages Gedanken darüber machen, ob Rechte zum Rücktritt vom Kaufvertrag vereinbart werden sollen, für den Fall, dass Ihr Vorhaben nicht wie geplant realisiert werden kann.
Wer bei einem Rücktritt vom Vertrag welche Kosten und ggfs. welche weiteren Zahlungen an die andere Vertragspartei zu leisten hat, sollte vorher bedacht und im Kaufvertrag festgelegt werden, um spätere böse Überraschungen von vornherein zu vermeiden.
Legen Sie Ihren Vertrag daher vor der notariellen Beurkundung einem Anwalt zur Überprüfung vor.
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Droht Ihrer Immobilie die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, sollten Sie möglichst schnell Kontakt mit einem im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen, soweit Sie sich dagegen mit geeigneten Rechtsbehelfen wehren wollen.
Fast immer lassen sich bei einem mit den beteiligten Banken und/oder anderen Gläubigern abgestimmten freihändigen Verkauf einer Immobilie bedeutend höhere Erlöse erzielen, als es bei einer Zwangsversteigerung der Fall wäre.
Daher zahlt es sich aus, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten.
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