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Anwalt für Immobilienrecht
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Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Hauskauf oder Wohnungskauf an einen im Immobilienrecht tätigen Anwalt?
Dann sollten Sie uns anrufen! Tel.: 040 - 555 99 999
Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf - wir beraten und unterstützen Sie bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrages und beantworten Ihre Fragen zum Immobilienrecht und Grundstücksrecht.
Wollen Sie den Kaufvertrag über eine Immobilie prüfen lassen?
Wir prüfen für Sie den Entwurf Ihres Kaufvertrages über den Erwerb oder den Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes zu moderaten Konditionen. Den Vertragsentwurf können Sie uns vorab per E-Mail oder in Kopie auf dem Postweg übersenden.
Nach der Vertragsprüfung besprechen wir mit Ihnen je nach Wunsch und Entfernung telefonisch oder vor Ort in unserer Kanzlei das Ergebnis der rechtlichen Prüfung und beantworten die von Ihnen gestellten Fragen zu Ihrem Immobilienkauf.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Vertragsprüfung beim Immobilienkauf.
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Wir klären im Vorwege, dass alle für Sie wichtigen Punkte auch in Ihrem Immobilienkaufvertrag geregelt werden, bevor der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet wird. |
In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zum Immobilienrecht, wie etwa zum beabsichtigten Erwerb einer Immobilie, ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline durch den für das Immobilienrecht zuständigen Anwalt möglich.
Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an ! Tel.: 040 - 555 99 999
Tipps und Informationen zum Kauf eines Hauses oder Grundstückes finden Sie unter Hauskauf und Grundstückskauf
Tipps und Informationen zum Kauf einer Eigentumswohnung finden Sie unter Wohnungskauf
Bei dem Kauf oder dem Verkauf Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Immobilienvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen zum Immobilienrecht auftreten, bei deren Lösung wir Sie beratend unterstützen und sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht vertreten.
Lassen Sie Ihren Vertrag lieber rechtzeitig durch einen im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt prüfen.
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Alle Absprachen zwischen den Vertragsparteien und alle Zusagen und Zusicherungen des Verkäufers einer Immobilie sollten ebenso klar und eindeutig in einem Immobilienkaufvertrag geregelt - dort also ausdrücklich erwähnt - sein, wie beiden Vertragsparteien bekannte Nachteile, Fehler und Mängel eines Grundstückes oder Gebäudes oder ein gewünschter Ausschluss der Gewährleistung und Haftung für Fehler und Mängel.
Auch sollten Sie sich als Käufer einer Immobilie vor der Beurkundung des Kaufvertrages Gedanken darüber machen, ob Rechte zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder Bedingungen für die Wirksamkeit des Vertrages vereinbart werden sollen, für den Fall, dass Ihr Vorhaben nicht wie geplant realisiert werden kann. Ohne die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts im Kaufvertrag ist ein späterer Rücktritt vom Immobilienkauf in der Regel nicht mehr möglich.
Wer bei einem Rücktritt von einem Kaufvertrag über eine Immobilie welche Kosten und ggfs. welche weiteren Zahlungen an die andere Vertragspartei zu leisten hat (z. B. Notarkosten, Finanzierungskosten, Maklercourtage etc.) sollte vorher vereinbart und im Kaufvertrag festgelegt werden, um spätere Überraschungen von vornherein zu vermeiden.
Legen Sie Ihren Vertrag daher besser vor der notariellen Beurkundung einem im Immobilienrecht tätigen Anwalt zur Prüfung vor.
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Falls Ihrer Immobilie die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung droht, sollten Sie möglichst schnell Kontakt mit einem im Immobilienrecht erfahrenen Anwalt aufnehmen, wenn Sie sich dagegen mit geeigneten Rechtsbehelfen wehren wollen.
Fast immer lassen sich bei einem mit den beteiligten Banken und/oder anderen Gläubigern abgestimmten freihändigen Verkauf einer Immobilie höhere Erlöse erzielen, als es bei einer Zwangsversteigerung der Fall wäre.
Daher zahlt es sich aus, rechtzeitig einen Anwalt für Immobilienrecht einzuschalten.
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