Vollstreckungsrecht


Haben Sie ein Urteil erstritten oder im Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirkt - aber Ihr Schuldner hält es nicht für notwendig, auch zu zahlen?

Suchen Sie einen Anwalt, der effektiv und professionell gegen Ihren Schuldner vorgeht?

Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!


Wir beauftragen für Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung oder pfänden - wenn bekannt - sofort das Privat- und Geschäftskonto Ihres Schuldners.

Wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seiner Wohnung verwehrt, beantragen wir für Sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung.


Wenn Ihr Schuldner keine wertvollen Möbel oder andere pfändbare Gegenstände besitzt, beantragen wir für Sie, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die "Eidesstattliche Versicherung" (den Offenbarungseid) abnimmt.

Sollte der Schuldner zu dem anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht erscheinen, beantragen wir einen Haftbefehl gegen ihn.

Rufen Sie uns an! Tel.: 040 - 555 99 999


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Dem von Ihrem Schuldner bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu fertigenden Vermögensverzeichnis kann entnommen werden, ob der Schuldner vielleicht Eigentümer einer Immobilie, eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist. Diese belegen wir sofort mit einer Sicherungshypothek, aus der dann ohne weiteres die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes eingeleitet werden kann.


Hat der Schuldner Lebensversicherungsverträge abgeschlossen oder andere Geldanlagen vorgenommen, nehmen wir diese für Sie in Beschlag und erwirken einen Pfändungsbeschluß; der Rückkaufswert wird dann an Sie ausgezahlt.


Geht der Schuldner einer geregelten Arbeit nach, pfänden wir für Sie die über dem Existenzminimum liegenden Beträge bei seinem Arbeitgeber. Steuerrückerstattungen pfänden wir beim Finanzamt, so dass die Guthaben letztendlich an Sie ausgezahlt werden.


Gehen Sie effektiv und professionell gegen Ihre Schuldner vor.

Rufen Sie uns an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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