Vollstreckungsrecht


Haben Sie ein Urteil erstritten oder im Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirkt - aber Ihr Schuldner hält es nicht für notwendig, auch zu zahlen?

Suchen Sie einen Anwalt, der bei ausstehenden höheren Geldforderungen effektiv und professionell gegen Ihren Schuldner vorgeht?

Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!


Wir beauftragen für Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung oder pfänden - wenn bekannt - sofort das Privat- und Geschäftskonto Ihres Schuldners.

Wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seiner Wohnung verwehrt, beantragen wir für Sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung.


Wenn Ihr Schuldner keine wertvollen Möbel oder andere pfändbare Gegenstände besitzt, beantragen wir für Sie, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die "Eidesstattliche Versicherung" (den Offenbarungseid) abnimmt.

Sollte der Schuldner zu dem anberaumten Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht erscheinen, beantragen wir einen Haftbefehl gegen ihn.


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Dem von Ihrem Schuldner bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu fertigenden Vermögensverzeichnis kann entnommen werden, ob der Schuldner vielleicht Eigentümer einer Immobilie, eines Hauses, Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist. Diese belegen wir sofort mit einer Sicherungshypothek, aus der dann ohne weiteres die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes eingeleitet werden kann.


Hat der Schuldner Lebensversicherungsverträge abgeschlossen oder andere Geldanlagen vorgenommen, nehmen wir diese für Sie in Beschlag und erwirken einen Pfändungsbeschluß; der Rückkaufswert wird dann an Sie ausgezahlt.


Gehen Sie effektiv und professionell gegen Ihre Schuldner vor.


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