Fachanwalt für Arbeitsrecht


Suchen Sie einen Anwalt speziell für das Arbeitsrecht?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht und benötigen darauf Antworten oder generell die Beratung durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt?

Suchen Sie einen Fachanwalt für das Arbeitsrecht, der Ihre Interessen gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebs- bzw-. Personalrat nachhaltig vertritt? Einen Anwalt, der Ihnen im Arbeitsrecht als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat bzw. Personalrat in gerichtlichen Verfahren zur Seite steht?

Wenn Sie einen versierten und erfahrenen Anwalt für das Arbeitsrecht suchen, sind Sie bei unserem Bürogemeinschafter Herrn RA Dr. Weigert an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt Dr. Daniel Weigert, LL.M. ist Dozent, Fachautor und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der ARGE Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.


Rechtsanwalt Dr. Daniel Weigert
Ballindamm 6
20095 Hamburg

Telefon: +49 40 2285 11210

Telefax: +49 40 2285 11219

E-Mail: dw@danielweigert.de

Herr Dr. Weigert berät und vertritt mit langjähriger Erfahrung sowohl Arbeitgeber, Organe (z.B. Geschäftsführer), Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Belangen. Er ist nicht ideologisch geprägt und berät bewusst lagerübergreifend. Für seine Mandanten hat das den Vorteil, dass er die Vorgehensweisen und Strategien aller Seiten kennt und diese jeweils für seine Mandanten nutzt.

Für Unternehmen bietet Herr Dr. Weigert strategische Beratung (etwa Vertragsgestaltung oder zu Restrukturierungsmaßnahmen) sowie Unterstützung in Bezug auf konkrete Problemstellungen (etwa Kündigungssituationen oder Mitbestimmungsfragen) oder bei Bedarf Inhouse-Schulungen.

Als Organe von Gesellschaften – insbesondere Geschäftsführer – erhalten Sie kompetente Unterstützung etwa bei Vertragsverhandlungen, in Bezug auf ihre Rechte im laufenden Dienstverhältnis sowie in Trennungssituationen bspw. den Verhandlungen von Aufhebungsverträgen.

Für Arbeitnehmer bzw. Führungskräfte bietet Herr Dr. Weigert umfangreiche Beratung zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. So hilft er bei der Wahrung Ihrer Rechte im laufenden Arbeitsverhältnis, berät sie in Veränderungsprozessen und vertritt Sie nach Kündigungen bzw. während Abfindungsverhandlungen.

Betriebsräte und Personalräte unterstützt Herr Dr. Weigert in umfassend im Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht. Insbesondere berät er bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und setzt für Sie Mitbestimmungsrechte durch, etwa in Einigungsstellen.


Rufen Sie Herrn Dr. Weigert an ! Tel.: 040 - 2285 11210

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Kündigungen und Abfindungen

In Kündigungssituationen hilft Herr Dr. Weigert Arbeitnehmern bei dem Führen von Kündigungsschutzprozessen sowie bei außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen. Arbeitnehmer sollten insofern beachten, nicht zu lange zu warten: Nach dem Ausspruch einer Kündigung hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage zu erheben.

Arbeitgeber berät Herr Dr. Weigert in Trennungssituationen, also bei der möglichst kostengünstigen und diskreten Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern. Dies sowohl bei betriebsbedingten Kündigungen als auch bei verhaltensbedingten Kündigungen aufgrund von Pflichtverletzungen oder bei krankheitsbedingten Kündigungen.


Vertragsgestaltung

Viele Arbeitgeber verwenden rudimentäre oder veraltete Arbeitsvertragsmuster mit unwirksamen Klauseln, die - typischerweise bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen – zu einem teuren Problem werden. Herr Dr. Weigert berät Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, um sie ideal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abzustimmen. Insbesondere berät er dabei zu häufig problematischen Regelungen wie Fortbildungs- bzw. Rückzahlungsvereinbarungen, Überstundenabgeltungsklauseln oder Dienstwagenregelungen.

Wenn Sie als Arbeitnehmer etwa Beratung zu Ihrem Arbeitsvertrag benötigen und wissen möchten, ob z.B. eine vereinbarte Vertragsstrage, Rückzahlungsvereinbarung oder Überstundenabgeltung wirksam ist, berät Herr Dr. Weigert Sie gerne.


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Mitbestimmungsrechte

Wenn Sie als Betriebsrat der Auffassung sind, dass der Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte nicht wahrt, stellt Herr Dr. Weigert Ihnen dar, welche Handlungsoptionen es gibt. Dabei berücksichtigt er nicht nur die Rechtslage, sondern auch die jeweilige Atmosphäre im Betrieb. Wenn es nötig ist, setzt Herr Dr. Weigert für Sie Mitbestimmungsrechte auch gerichtlich durch. Die Kosten für anwaltliche Beratung des Betriebsrats trägt der Arbeitgeber.

Wenn Sie als Arbeitgeber mit der Situation konfrontiert sind, dass Ihr Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte missbraucht oder vermeintliche Rechte geltend macht, die er nicht hat, berät Sie Herr Dr. Weigert, die Grenzen des Mitbestimmungsrechts zu wahren. Etwa, wenn der Betriebsrat Einstellungen oder Versetzungen nicht zustimmt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt.

Sowohl Arbeitgebern als auch Betriebsräten steht Herr Dr. Weigert insbesondere bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zur Seite.


Sonstiges Arbeitsrecht

Auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Themen berät und vertritt Herr Dr. Weigert Sie jederzeit gern. Dies umfasst etwa das Sozialversicherungsrecht und die Problematik der Scheinselbstständigkeit, Geheimhaltungspflichten und Wettbewerbsverstöße, Leiharbeit, Diskriminierungsschutzrecht (etwa Schutz gegen AGG-Hopper), Vergütungsfragen, Sonderkündigungsschutz und Tarifvertragsrecht.


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Datenschutzrecht

Als zertifizierter Spezialist für Datenschutzrecht berät Herr Dr. Weigert sowohl Unternehmen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerdatenschutzrechten. Insbesondere vertritt er Betriebsräte, etwa bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz.


Telefonische Rechtsberatung

In dringenden Fällen und bei Fragen zum Arbeitsrecht ist auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über eine 0900-Hotline durch den für das Arbeitsrecht zuständigen Anwalt möglich. Rufen Sie Herrn Dr. Weigert bei Bedarf einfach an! Tel.: 040 -2285 11210

Bei komplexen Sachverhalten oder umfassenden Fragestellungen empfiehlt es sich, ihm die notwendigen Unterlagen, etwa den Arbeitsvertrag nebst allen Nachträgen und Zusatzvereinbarungen, Korrespondenz etc. kurz vor der telefonischen Rechtsberatung per E-Mail an dw@danielweigert.de, Telefax oder Post zu übermitteln.


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