Vollstreckungsrecht


Sie haben ein Urteil erstritten oder im Mahnverfahren einen Vollstreckungsbescheid erwirkt - aber Ihr Schuldner hält es nicht für notwendig, auch zu zahlen?

Suchen Sie einen Anwalt, der effektiv und professionell gegen Ihren Schuldner vorgeht?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung!


Wir beauftragen für Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung oder pfänden - wenn bekannt - sofort das Privat- und Geschäftskonto des Schuldners.

Wenn der Schuldner dem Gerichtsvollzieher den Zugang zu seiner Wohnung verwehrt, beantragen wir für Sie eine richterliche Durchsuchungsanordnung.


Wenn Ihr Schuldner keine wertvollen Möbel o.ä. besitzt, beantragen wir für Sie, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Offenbarungseid ("Eidesstattliche Versicherung") abnimmt.

Wenn der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint, beantragen wir einen Haftbefehl gegen ihn.

Rufen Sie uns an! Tel.: 040 - 555 99 999


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Aus dem vom Schuldner bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu fertigenden Vermögensverzeichnis sehen wir, ob der Schuldner vielleicht ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt. Diese belegen wir sofort mit einer Sicherungshypothek, aus der dann ohne weiteres die Zwangsversteigerung des Grundbesitzes eingeleitet werden kann.


Besitzt der Schuldner Lebensversicherungsverträge oder andere Geldanlagen, nehmen wir diese für Sie in Beschlag und erwirken einen Pfändungsbeschluß; der Rückkaufswert wird dann an Sie ausgezahlt.


Geht der Schuldner einer geregelten Arbeit nach, pfänden wir für Sie alle über dem Existenzminimum liegenden Beträge bei seinem Arbeitgeber. Steuerrückerstattungen pfänden wir beim Finanzamt, so dass die Guthaben an Sie ausgezahlt werden.


Gehen Sie effektiv und professionell gegen Ihre Schuldner vor.

Rufen Sie uns an ! Tel.: 040 - 555 99 999


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