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Geschäftsraummietrecht Geschäftsraummiete
Unter Geschäftsraummiete wird in Abgrenzung zur Wohnraummiete die Überlassung eines Grundstücks oder Gebäudes bzw. Gebäudeteiles (= Räume) zu anderen als Wohnzwecken auf Grund eines schuldrechtlichen Vertrages verstanden.
Ein Geschäftsraummietverhältnis erfordert nicht, dass die überlassenen Räume tatsächlich geschäftlich genutzt werden. Vielmehr unterliegt ein Vertrag dann dem Geschäftsraummietrecht, wenn die Vertragsparteien eine entsprechende Zweckbestimmung (z. B. zur Nutzung als Geschäftsraum, Büroraum, Gewerberaum etc.) getroffen haben.
Wenn die bauliche Ausstattung der Räume nur eine Nutzung für geschäftliche oder gewerbliche Zwecke zulässt (wie z. B. bei einer Lagerhalle oder Ladenfläche, Werkstatt etc.), ist eine entsprechende Zweckbestimmung für die nähere Qualifizierung eines Mietverhältnisses als Geschäftsraummietverhältnis nicht unbedingt erforderlich. Gleichwohl ist diese jedem Vermieter dringend anzuraten!
Haben die Parteien eines Mietverhältnisses eindeutig und nachweisbar eine entsprechende Zweckbestimmung getroffen, würde selbst eine andere tatsächliche Nutzung der Räume durch den Mieter (z. B. Mieter nutzt zu gewerblichen Zwecken angemietete Räume als Wohnraum) nichts an der Qualifizierung des Mietvertrages als Geschäftsraummietvertrag ändern.
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Wichtig ist allerdings, dass der Vermieter eine abweichende zweckwidrige Nutzung der Mieträume durch den Mieter auf keinen Fall duldet. Soweit er die zweckwidrige Nutzung kennt und duldet, könnte dies schlimmstenfalls als einverständliche stillschweigende Änderung des ursprünglich festgelegten Nutzungszwecks verstanden werden. Aus einem Geschäftsraummietverhältnis könnte so ein Wohnraummietverhältnis werden.
Sollten Sie Fragen zur Qualifizierung eines Mietverhältnisses haben, wenden Sie sich lieber rechtzeitig an einen im Mietrecht erfahrenen Anwalt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob auf Ihren Mietvertrag Wohnraummietrecht oder Geschäftsraummietrecht Anwendung findet, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.
In eiligen Fällen oder bei bestimmten Fragen zur Geschäftsraummiete ist selbstverständlich auch eine sofortige telefonische Rechtsberatung über unsere 0900-Hotline möglich. Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an !
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Ausführliche Informationen zum Geschäftsraummietrecht finden Sie auf unserer Seite Gewerbemietrecht.
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